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Claus Oetter: EU-Gesetz bedroht Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Industrie

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„Künstliche Intelligenz ist für den europäischen Maschinen- und Anlagenbau eine wesentliche Schlüsseltechnologie für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.“ Prof. Claus Oetter, Geschäftsführer VDMA Software und Digitalisierung

Der VDMA begrüßt die Pläne der EU-Kommission einen verlässlichen EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz zu schaffen. Claus Oetter, Geschäftsführer des VDMA Software und Digitalisierung kritisiert dabei die mögliche Gleichsetzung von Maschinenbauprodukte mit etwa KI-Systemen zur biometrischen Identifizierung und Klassifizierung von Personen durch die gleiche Risikoeinstufung.

Zur anstehenden Diskussion über den KI-Regulierungsvorschlag im Europäischen Parlament und im Rat der EU sagt Prof. Claus Oetter, Geschäftsführer des VDMA Software und Digitalisierung: „Künstliche Intelligenz ist für den europäischen Maschinen- und Anlagenbau eine wesentliche Schlüsseltechnologie für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Der VDMA unterstützt daher ausdrücklich die Pläne der EU-Kommission, für dieses wichtige Technologiefeld einen verlässlichen EU-Rechtsrahmen zu schaffen. Nur so erreichen wir es, dass eine nationale Fragmentierung verhindert und gleichzeitig die breitflächige Akzeptanz für KI-Technologien erhöht wird.

Der vorliegende Entwurf ordnet allerdings bereits regulierte Maschinenbauprodukte in die Kategorie der Hoch-Risiko-Anwendungen ein und setzt sie damit auf die gleiche Risikostufe wie KI-Systeme zur biometrischen Identifizierung und Klassifizierung von Personen oder KI-Systeme zur Strafverfolgung. Allein diese Zuordnung birgt die Gefahr, die weltweite Reputation des europäischen Maschinen- und Anlagenbaus als zuverlässigen Technologiepartner zu beschädigen und die Skepsis gegenüber dem Einsatz von KI zu erhöhen.

Dies führt auch zu nicht notwendigen Barrieren und Unsicherheiten, die Unternehmen, KI-Forschung und letztendlich den Standort Europa belasten. Industrielle KI, die bereits durch harmonisierte Rechtsakte erfasst wird, muss daher vom neuen KI-Gesetz ausgenommen werden. Viel wichtiger ist es, den Fokus auf bisher nicht regulierte Anwendungsfelder zu legen, um die europäischen Werte zu schützen.

Umso mehr stehen Europäisches Parlament und die Mitgliedsstaaten jetzt vor der Aufgabe den vorliegenden Regulierungsvorschlag eingehend auf seine rechtssichere und vor allem innovationsfreundliche Gestaltung zu prüfen und entsprechend nachzubessern. Nur so können die Chancen und Möglichkeiten der KI-Technologie auch für den europäischen Maschinen- und Anlagenbau umfänglich nutzbar gemacht werden.“

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