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Trumpf und Stopa vereinbaren strategische Partnerschaft für Smart-Factory-Lösungen

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Trumpf und Stopa wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung haben beide Unternehmen Ende des Jahres bekanntgegeben.

Trumpf und Stopa wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung haben beide Unternehmen Ende des Jahres bekanntgegeben.

Trumpf setzt beim Ausbau seiner Smart Factory Lösungen stark auf Partnerschaften und offene Standards. Dazu zählen sowohl die offenen Schnittstellen von umati, die offenen Ortungsstandards von omlox als auch die bereits bestehenden Partnerschaften mit dem Intralogistikspezialisten Jungheinrich, dem Coilhandling-, Richtmaschinen- und Entgratmaschinenexperten Arku, dem Maschinensoftwarehaus Lantek sowie Starmatik, einem Spezialisten für kundenindividuelle Automatisierungslösungen. Zuletzt hatte Trumpf den Bereich der Smart Factory Solutions unter einem organisatorischen Dach fachbereichsübergreifend zur Ausrichtung auf weiteres Wachstum zusammengefasst.

Stopa liefert unter anderem für die Smart Factory Lösungen von Trumpf automatisierte Lagersysteme. Kunden können damit ihre Maschinen automatisiert be- und entladen und logistisch miteinander vernetzen. Die Produktivität in der Fertigung steigt, da unproduktive Nebenzeiten stark reduziert werden. „Nach mehr als 35 Jahren erfolgreicher Partnerschaft mit Trumpf in der Automatisierung der Produktion freuen wir uns jetzt darauf, den nächsten gemeinsamen Schritt zu gehen“, sagt Michael Stolzer, Gesellschafter der Stopa Anlagenbau GmbH.

Till Küppers, Geschäftsführer Produktion Werkzeugmaschinen von Trumpf, betont: „Damit wollen wir mit Stopa den gemeinsamen Erfolg auf eine neue und zukunftssichere Basis stellen, vor allem im Ausbau unserer Smart Factory Lösungen. Gemeinsam mit Stopa werden wir unseren Kunden künftig ein noch umfangreiches Angebot an effizienten, nachhaltigen und produktivitätssteigernden Lösungen machen können“.

Die Beteiligung von Trumpf an Stopa steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die relevanten Kartellbehörden.

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